Im Rahmen der letzten Info Hour der Österreichischen Matratzen Allianz (ÖMA) präsentierte Andreas Tschulik, Abteilungsleiter aus dem Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) die neuesten Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Matratzenbranche relevant sind. Die Mitglieder der Allianz interessierten besonders die mögliche Einführung eines EPR-Systems für Matratzen im Zuge der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Obwohl die Fachabteilungen der Ministerien EPR befürworten, steht eine politische Entscheidung in Österreich noch aus – derzeit dominieren aber noch Budgetverhandlungen die politische Agenda. Weitere Änderungen, die Einfluss auf die Matratzenbranche haben sind:
- Omnibus-Verordnungen: Entlastung & Fokussierung
Die Omnibus-Verordnungen 1 & 2 bringen Erleichterungen bei administrativen Aufwand, insbesondere durch die „Stop-the-Clock“-Regelung bei der CSRD. Auch das Lieferkettengesetz soll angepasst werden – mit Fokus auf Tier-1-Lieferanten, also direkte Zulieferer. Omnibus 3 befindet sich in Diskussion, momentan aber mit besonderem Augenmerk auf landwirtschaftliche Aspekte und sollte keine Auswirkungen auf die Matratzenbranche haben.
- ESPR & Marktüberwachung
Die neue ESPR EU-Verordnung wird in allen Mitgliedstaaten in Kraft treten. Österreich arbeitet derzeit an einem Begleitgesetz, das zum Beispiel Fragen der Marktüberwachung klären muss – etwa, wo diese Aufgabe liegen soll. Weitere Entscheidungen hinsichtlich Vernichtungsverbot unverkaufter Verbraucherprodukte, werden weiterhin erwartet und die Branche spätestens mittelfristig betreffen. Hier ist deshalb mit Auswirkungen zu rechnen und ein Einbringen der ÖMA erwünscht.
- Klimagesetz & Förderungen
Die Bundesregierung arbeitet aktiv an einem neuen Klimagesetz, das auch die Kreislaufwirtschaft berücksichtigt. Fördermittel für Projekte in diesem Bereich bleiben im aktuellen Budgetjahr erhalten, wobei auch hier das Budget natürlich eine Rolle spielt.
Wie kann sich die Branche einbringen?
Am besten mit konkreten Vorschlägen in der Gestaltung von delegierten Rechtsakten und dem Begleitgesetz – etwa zur Frage, wie Marktüberwachung effizient gestaltet werden kann oder wie Ausnahmen beim Vernichtungsverbot sinnvoll geregelt sind. Auch die Vorbereitung der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes bietet Potenzial zur Mitgestaltung – insbesondere im Hinblick auf Wiederverwendung und das Abfallende.
Die regulatorische Landschaft rund um die Matratzenbranche verändert sich – auf nationaler wie auf EU-Ebene. Umso wichtiger ist es, dass sich Unternehmen sowie die Forschung weiterhin aktiv einbringen. Wir verstehen uns als Plattform, um diese Entwicklungen zu begleiten, zu diskutieren und gemeinsam zu gestalten.